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Voraussichtlich gut 200 000 minderjährige Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen 2019

29. April 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik

Erwartete Zahl der wahlberechtigten 16- und 17-Jährigen konstant

Entsprechend einer Schätzung des Statistischen Landesamtes werden bei den Kommunalwahlen 2019 gut 200 000 Wahlberechtigte unter 18 Jahren alt sein. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2014, als 16- und 17-Jährige erstmals in Baden-Württemberg ihre Stimme abgeben durften, ist die Gruppe gleich groß geblieben. Die meisten minderjährigen Wahlberechtigten finden sich voraussichtlich im Landkreis Ludwigsburg mit gut 10 200 Personen, gefolgt von den Landkreisen Esslingen und Rhein-Neckar-Kreis mit jeweils ca. 10 000 Personen. Die niedrigste Zahl minderjähriger Wahlberechtigter wurde mit knapp 900 16- und 17-Jährigen für den Stadtkreis Baden-Baden geschätzt. Auch für die Stadtkreise Ulm und Heidelberg ist mit vergleichsweise wenigen Wahlberechtigten unter 18 Jahren – jeweils ca. 2 000 Personen – zu rechnen.

Insgesamt wurde die Zahl der Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen 2019 auf rund 8,7 Millionen (Mill.) geschätzt. Darunter befinden sich gut 7,9 Mill. Deutsche und knapp 820 000 Unionsbürgerinnen und -bürger.1 Die Minderjährigen werden somit voraussichtlich knapp 2,4 % der Wahlberechtigten ausmachen. Wie viele Personen sich am 26. Mai 2019 für die Abgabe ihrer Stimme entscheiden werden bleibt abzuwarten.

Bei den Wahlberechtigtenzahlen zu den Kommunalwahlen 2019 handelt es sich bisher um Schätzungen auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung und des Ausländerzentralregisters. Wie viele Wahlberechtigte es tatsächlich gibt, wird erst mit dem vorläufigen Wahlergebnis erfasst. Aufgrund der Datenlage sind keine zuverlässigen Schätzungen auf Gemeindeebene möglich. Infolgedessen werden nur Aussagen für ganz Baden-Württemberg bzw. auf Kreisebene vorgenommen.

1Die Unionsbürgerinnen und -bürger werden bei den Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen) automatisch im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde geführt, sofern sie – wie auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger – seit mindestens 3 Monaten in ihrer Gemeinde wohnhaft sind. Bei der Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sind Unionsbürgerinnen und -bürger nicht wahlberechtigt.

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